Rechtliches
Nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg ist die Freiwillige Feuerwehr Brackenheim eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Stadt Brackenheim ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 1 Abs. 1 Satz 1 FwG-BW). Dies bedeutet, die Freiwillige Feuerwehr Brackenheim ist kein Verein oder ähnliches, sondern ein Teil der Stadt Brackenheim.
Wie in allen Bereichen des Zusammenlebens kommt auch die ehrenamtliche Arbeit der Feuerwehr nicht ohne Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Normen oder andere rechtliche Grundlagen aus. Die Gesetzgebungskompetenz betreffend der Feuerwehren liegt in Deutschland in den Händen der Bundesländer. Die auf Landesebene gefassten grundsätzlichen Regelungen gelten für alle Feuerwehren in Baden-Württemberg. Ergänzt werden diese Vorschriften einerseits durch allgemeingültige Feuerwehrdienstvorschriften und andererseits durch individuelle kommunale Regelungen der Gemeinde.
Die für die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr Brackenheim wichtigsten rechtlichen Grundlagen können Sie hier einsehen:
Für ergänzende Informationen zu den Themen Recht und Organisation empfehlen wir Ihnen die Internetseite der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.