Insekten
Insbesondere während der heißen Sommermonate erhalten wir immer wieder Anfragen zur Entfernung von ungeliebten Wespen- oder Hornissennestern. Als Feuerwehr können und dürfen wir aber nur in begründeten Sonderfällen eingreifen. Zuständig für die Entfernung von Wespennestern oder anderen Insekten sind zunächst gewerbliche Kammerjäger. Informationen zu den Themen Wespen und Hornissen erhalten Sie zudem auch beim Landratsamt Heilbronn - Amt für Bauen, Umwelt und Kreisentwicklung.
Was tun bei einem Wespennest?
- Halten Sie Abstand von etwa zwei bis drei Metern. Vermeiden sie in diesem Bereich Erschütterungen und das Versperren der Einflugschneise.
- Halten Sie Kinder von Nestern fern.
- Niemals mit Gegenständen in einem Nest stochern und auch keine Wasserschläuche auf Nester richten.
- Tiere im Nestbereich nicht anatmen.
- Niemals eigene Bekämpfungsaktionen versuchen (z.B. Ausschwemmen, Ausbrennen oder Chemikalieneinsatz).
Wenn Sie diese Regeln befolgen, werden Sie mit Wespen kaum Probleme haben. In diesem Zusammenhang wichtig zu wissen ist auch, dass Wespen in der kalten Jahreszeit absterben und nur deren Königin überlebt. Sie gründet im darauffolgenden Frühjahr an anderer Stelle ein neues Volk, so dass sich die Belästigung durch Wespen üblicherweise nicht jährlich wiederholt.
Zu den wenigen Sonderfällen, bei denen die Feuerwehr in Zusammenhang mit Wespen oder Hornissen tätig werden darf, zählen beispielsweise Nester an Spielplätzen, in Kindergärten oder in der Nähe von Allergikern. Hier kommt es aber immer auf den Einzelfall an, zudem sind diese Einsätze gebührenpflichtig. Informieren Sie sich deshalb bitte zunächst beim Landratsamt Heilbronn, welches auch einen sehr informativen Flyer zur Verfügung stellt.