Truppmann
Die Ausbildung zum Truppmann bei der Freiwilligen Feuerwehr ist die „Grundausbildung“ für alle aktiven Mitglieder der Einsatzabteilungen. Die Ausbildung ist zweigeteilt und vermittelt den Nachwuchskräften die Grundlagen für den späteren Einsatzdienst.
Truppmann Teil 1
Im ersten Teil der Ausbildung zum Truppmann lernen die Feuerwehranwärter in 70 Unterrichtsstunden die Grundlagen des „Feuerwehrhandwerks“ kennen. Neben theoretischen Unterrichtseinheiten wie Rechtsgrundlagen, Organisation der Feuerwehr oder Grundlagen im Bereich Brennen und Löschen liegt der Fokus der Ausbildung auf praktischen Übungen. Der richtige Umgang mit Leitern, Schläuchen und Armaturen oder auch dem hydraulischen Rettungsgerät ist dabei nur ein kleiner Teil.
Durchgeführt wird die Ausbildung zum Truppmann Teil 1 regelmäßig als Kreisausbildung an deren Ende ein theoretischer Wissenstest sowie mehrere praktische Übungen zur Beurteilung der Teilnehmer stehen. Die Ausbildung richtet sich nach dem Lernzielkatalog der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg und beinhaltet auch eine erweiterte Ausbildung in Erster Hilfe.
Truppmann Teil 2
Nach der Vermittlung der Grundlagen im ersten Teil der Ausbildung sollen die Feuerwehranwärter während der folgenden zwei Jahre ihre erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten u.a. durch praktische Übungen festigen. Im Rahmen der Ausbildung sollen zudem örtliche Besonderheiten vermittelt und Objektbegehungen an besonderen Gebäuden durchgeführt werden.
Die Ausbildung zum Truppmann Teil 2 erfolgt standortbezogen und ist auf die örtlichen Bedürfnisse abgestellt. Innerhalb der beiden Jahre sollen von den Nachwuchskräften auch die Lehrgänge Sprechfunker und Atemschutzgeräteträger besucht sowie das Feuerwehrleistungsabzeichen in Bronze erworben werden.